Wir fangen wieder an!!
Yoga und Meditation 90 Minuten
Beginn: 09.01.2023 um 19 Uhr
Wo: Rheumli Ludwigstr. 50 Bad Brückenau Fußgängerzone
Kosten: 100 Euro für Nichtmitglieder, Mitglieder 90 Euro
Einheiten: 10 Mal
Pilates 60 Minuten
Beginn: 11.01.2023 von16:00 bis 17:00 Uhr im Rheumli
Wo: Rheumli Ludwigstr. 50 Bad Brückenau Fußgängerzone
Kosten: 80 Euro für Nichtmitglieder, Mitglieder 40 Euro (Kann auch als Funktionstraining mit Verordnung gemacht werden)
Einheiten: 10 Mal
Fahrt zum Weihnachtsmarkt nach Eisenach und Wartburg
Wann: 10.12.2022
Abfahrt: 10:00 Uhr Bad Brückenau Bf
10:10 Uhr Römershag Haltestelle Tante Emma
10:20 Uhr Parkplatz Schildeck
Rückfahrt: gegen 19:00 Uhr ab Eisenach
Mitglieder: 30 Euro
Nichtmitglieder: 40 Euro
Anmeldung und Bezahlung ab sofort im Büro möglich oder unter info@rheuma-liga-brueckenau.de und Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse Bad Kissingen
IBAN: DE89 7935 10 10 06 20 025 585
Bei nicht Antritt der Fahrt ist keine Kostenerstattung möglich!
Ab September beginnen die neuen
Kurse im Rheumli
- Yoga Beginn 22.09.2022 von 19:30 bis 20:30 Uhr im Rheumli
- Pilates Beginn 05.10.2022 von 16:00 bis 17:00 Uhr im Rheumli
Anmeldung im Büro. Bezahlung bei Anmeldung!
Ab dem 09.09.2022 um 18:30 Uhr trifft sich auch wieder unser Line Dance Tanzkreis. Schnuppern erwünscht!
Neuer Vortrag im Rheumli
Die Sozialarbeiterin B.A. Jennifer Kühnen klärt auf über die Tücken bei
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Bei der Patientenverfügung hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt, prüft der Betreuer oder Bevollmächtigte, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
- Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers für bestimmte Bereiche, z. B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten, bevollmächtigt. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter des Willens. Er verschafft dem Willen des aktuell nicht mehr einwilligungsfähigen Vollmachtgebers Ausdruck und Geltung.
- Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Betreuungsgericht bestimmte Willensäußerung einer Person für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Patient infolge einer Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss.
Wann: Samstag 29.10.2022 um 15:00 Uhr
Wo: Rheumli Ludwigstraße 50
Eintritt: für Mitglieder ist dieser Vortrag kostenfrei
Nichtmitglieder zahlen 2,00 Euro pro Person