Rheuma-Liga-Bad Brückenau
 
unser Rheumli Bewegen und Begegnen


 Wir fangen wieder an!!

Yoga und Meditation 90 Minuten 

Beginn: 09.01.2023 um 19 Uhr

Wo: Rheumli Ludwigstr. 50 Bad Brückenau Fußgängerzone
Kosten: 100 Euro für Nichtmitglieder, Mitglieder 90 Euro

Einheiten: 10 Mal

 

Pilates 60 Minuten

 Beginn: 11.01.2023  von16:00 bis 17:00 Uhr im Rheumli

Wo: Rheumli Ludwigstr. 50 Bad Brückenau Fußgängerzone
Kosten: 80 Euro für Nichtmitglieder, Mitglieder 40 Euro  (
Kann auch als Funktionstraining mit Verordnung gemacht werden)

Einheiten: 10 Mal





 Fahrt zum Weihnachtsmarkt nach Eisenach und Wartburg

 

                                          Wann: 10.12.2022

 

                                         Abfahrt: 10:00 Uhr Bad Brückenau Bf
                                                                10:10 Uhr Römershag Haltestelle Tante Emma
                                                               10:20 Uhr Parkplatz Schildeck                                

 

 

 

                                        Rückfahrt: gegen 19:00 Uhr ab Eisenach

               
                                       Mitglieder:                30 Euro
                                       Nichtmitglieder: 40 Euro

Anmeldung und Bezahlung ab sofort im Büro möglich oder unter info@rheuma-liga-brueckenau.de und Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse Bad Kissingen 
IBAN: DE89 7935 10 10 06 20 025 585
Bei nicht Antritt der Fahrt ist keine Kostenerstattung möglich!


 

Ab September beginnen die neuen 

Kurse im Rheumli

  • Yoga Beginn 22.09.2022 von 19:30 bis 20:30  Uhr im Rheumli
  • Pilates Beginn 05.10.2022 von 16:00 bis 17:00 Uhr im Rheumli

 

 Anmeldung im Büro. Bezahlung bei Anmeldung!

Ab dem 09.09.2022 um 18:30 Uhr  trifft sich auch wieder unser Line Dance Tanzkreis. Schnuppern erwünscht!


Neuer Vortrag im Rheumli

Die Sozialarbeiterin B.A. Jennifer Kühnen klärt auf über die Tücken bei
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

  • Bei der Patientenverfügung hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt, prüft der Betreuer oder Bevollmächtigte, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
  • Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers für bestimmte Bereiche, z. B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten, bevollmächtigt. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter des Willens. Er verschafft dem Willen des aktuell nicht mehr einwilligungsfähigen Vollmachtgebers Ausdruck und Geltung.
  • Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Betreuungsgericht bestimmte Willensäußerung einer Person für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Patient infolge einer Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss.

Wann: Samstag 29.10.2022 um 15:00 Uhr
Wo:    Rheumli Ludwigstraße 50
Eintritt: für Mitglieder ist dieser Vortrag kostenfrei 

Nichtmitglieder zahlen 2,00 Euro pro Person





 
 
 
 
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